Asyl-System > Ablehnung
Sächsische Härtefallkommission
Die Härtefallkommission entscheidet, ob ein Flüchtling in Deutschland bleiben darf, obwohl sein Asylantrag abgelehnt wurde. Dies ist der Fall bei dringenden, persönlichen oder humanitären Gründen.
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
0351/4935171
http://sab.landtag.sachsen.de/de/der-saechsische-landesbeauftragte/haertefallkommission/haertefallkommission-6735.cshtml